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Wartung und Prüfung
von Blitzschutz-Systemen

Um die einwandfreie Funktion eines Blitzschutz-Systems zu gewährleisten, sind diese regelmäßig zu überprüfen.

Die Richtlinien zur Prüfung von Blitzschutzanlagen sind in der DIN EN 62305, Teil 3 (DIN VDE 0185-305, Teil 3) im „Leitfaden zur Prüfung von Blitzschutzsystemen“ festgelegt.

Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass es drei hauptsächliche Gründe gibt, die eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll und notwendig machen:

  1. Bauliche Veränderungen:
    Oftmals werden durch bauliche Änderungsmaßnahmen (An- und Umbau, Dachsanierung, Schornstein- und/oder Heizungserneuerung, etc.) sowie durch Erweiterung der Haustechnik dementsprechende Anpassungen der Blitzschutzanlage erforderlich. Hier zu beachten sind insbesondere die Einhaltung von Trennungsabständen der u.U. installierten Elemente zur bestehenden Blitzschutzanlage.
  2. Schäden durch Fremdeinwirkung:
    Schäden an der Blitzschutzanlage können ebenso durch Fremdeinwirkungen entstehen, welche die Funktionsfähigkeit beinträchtigen können. Oftmals werden die Mängel vom Eigentümer nicht wahrgenommen und minimieren so die Schutzwirkung des Blitzschutz-Systems.
  3. Korrosion der Erdungsanlage:
    Durch elektrolytische Ströme nimmt die Korrosion der Erdungsanlage mit den Jahren zu. Eine optische und messtechnische Prüfung der Erdungsanlage ermittelt hier die Funktionsfähigkeit.

Hinweis: 

Infolge von Reparaturen, Erweiterungen oder wesentlichen Nutzungsänderungen an der baulichen Anlage sind Zusatzprüfungen durchzuführen.

Prüfungsverfahren einer Blitzschutzanlage

Der strukturelle Aufbau einer Prüfung von Blitzschutz-Systemen besteht im Wesentlichen aus vier Bereichen: 

a) Sichtprüfung
b) Elektrische Messung
c) Probegrabung
d) Dokumentation

a) Sichtprüfung
Hier wird festgestellt, ob sich das Gesamtsystem des äußeren (Gebäudeschutz) und inneren Blitzschutzes (Potenzialausgleich und Überspannungsschutzmaßnahmen) in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, und ob Änderungen an dem zu schützenden Objekt vorgenommen wurden, die eine Anpassung der Schutzmaßnahmen erfordern.

b) Elektrische Messung
Durch Trennung der Erdungsanlage von der Fangeinrichtung werden die niederohmigen Durchgangswiderstände in allen metallenen Verbindungen ermittelt. Darüber hinaus werden die Erdungswiderstände aller Einzel-, Teil- oder Ringerder bestimmt.

c) Probegrabung
Wenn Anlagen älter als zehn Jahre sind (oder bei erhöhter Korrosionsgefahr), wird die Erdungsanlage stichprobenartig freigelegt, um die Korrosionsauswirkungen auf die Erdleitungen kontrollieren zu können.

d) Dokumentation
Abschließend wird ein Prüfbericht über den Zustand der Blitzschutzanlage erstellt und ggf. ein kostenfreies Angebot zur Beseitigung der Mängel beigefügt und dem Eigentümer zu dessen Verbleib in einem Prüfbuch zugesandt.

In welchen Intervallen werden Prüfungen durchgeführt?

Aktueller Stand der Technik ist, die Prüfintervalle über ermittelte Blitzschutzklassen abzuleiten bzw. Zwischenprüfungen nach individuellem Bedarf einzuräumen. Die nachstehende Tabelle listet die zeitlichen Abstände der Wiederholungsprüfungen bei durchschnittlichen Umgebungsbedingungen nach DIN EN 62305, Teil 3 (DIN VDE 0185-305, Teil 3) auf:

Blitzschutzklasse

Sichtprüfung

Umfassende Prüfung

I + II

1 Jahr

1 Jahr

III + IV

2 Jahre

4 Jahre

Kritische Systeme

1 Jahr

1 Jahr

Diese Prüffristen können abweichen, sollten folgende Faktoren vorliegen:

  • Forderungen der Sachversicherer
  • Auflagen von Behörden und Verordnungen
  • Ungewöhnliche örtliche Umgebungsbedingungen