Prüfungsverfahren einer Blitzschutzanlage
Der strukturelle Aufbau einer Prüfung von Blitzschutz-Systemen besteht im Wesentlichen aus vier Bereichen:
a) Sichtprüfung
b) Elektrische Messung
c) Probegrabung
d) Dokumentation
a) Sichtprüfung
Hier wird festgestellt, ob sich das Gesamtsystem des äußeren (Gebäudeschutz) und inneren Blitzschutzes (Potenzialausgleich und Überspannungsschutzmaßnahmen) in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, und ob Änderungen an dem zu schützenden Objekt vorgenommen wurden, die eine Anpassung der Schutzmaßnahmen erfordern.
b) Elektrische Messung
Durch Trennung der Erdungsanlage von der Fangeinrichtung werden die niederohmigen Durchgangswiderstände in allen metallenen Verbindungen ermittelt. Darüber hinaus werden die Erdungswiderstände aller Einzel-, Teil- oder Ringerder bestimmt.
c) Probegrabung
Wenn Anlagen älter als zehn Jahre sind (oder bei erhöhter Korrosionsgefahr), wird die Erdungsanlage stichprobenartig freigelegt, um die Korrosionsauswirkungen auf die Erdleitungen kontrollieren zu können.
d) Dokumentation
Abschließend wird ein Prüfbericht über den Zustand der Blitzschutzanlage erstellt und ggf. ein kostenfreies Angebot zur Beseitigung der Mängel beigefügt und dem Eigentümer zu dessen Verbleib in einem Prüfbuch zugesandt.
In welchen Intervallen werden Prüfungen durchgeführt?
Aktueller Stand der Technik ist, die Prüfintervalle über ermittelte Blitzschutzklassen abzuleiten bzw. Zwischenprüfungen nach individuellem Bedarf einzuräumen. Die nachstehende Tabelle listet die zeitlichen Abstände der Wiederholungsprüfungen bei durchschnittlichen Umgebungsbedingungen nach DIN EN 62305, Teil 3 (DIN VDE 0185-305, Teil 3) auf:
Blitzschutzklasse |
Sichtprüfung |
Umfassende Prüfung |
I + II |
1 Jahr |
1 Jahr |
III + IV |
2 Jahre |
4 Jahre |
Kritische Systeme |
1 Jahr |
1 Jahr |
Diese Prüffristen können abweichen, sollten folgende Faktoren vorliegen:
- Forderungen der Sachversicherer
- Auflagen von Behörden und Verordnungen
- Ungewöhnliche örtliche Umgebungsbedingungen